Projekt

Digitalisierung des Straßenverkehrsrechts

Hinter sämtlichen Aktivitäten in lex2vehicle steht eine klare strategische Zielsetzung: Für jede menschliche Verkehrsteilnehmerin sollte an jeder Stelle im Straßennetz zu jedem Zeitpunkt und in jeder Situation möglichst eindeutig sein, was sie tun darf und was nicht. Dies gilt im übertragenen Sinne auch für jedes automatisierte Fahrsystem. Diese Möglichkeit sowie die damit verbundenen Grenzen der Möglichkeiten auszuloten, ist Ziel dieses Forschungsprojekts.

Diese erforderliche weitgehende Eindeutigkeit bietet das derzeitige Straßenverkehrsrecht mit Sicherheit nicht. Die Rechtsmaterie ist über Jahrzehnte gewachsen und geht bis heute ausschließlich von menschlichen Verkehrsteilnehmerinnen aus. Die bestehenden Bestimmungen – und sei es mit noch so neuartigen technischen Methoden – nun einfach an automatisierte Fahrzeuge zu kommunizieren, wird nicht den gewünschten Effekt bringen, da automatisierte Fahrsysteme, also Maschinen, zwingend klare Handlungsanweisungen beziehungswiese Handlungsspielräume benötigen. Daraus ergeben sich für das gegenständliche Projekt folgende Zielsetzungen:

Erarbeitung einer Studie, in der die inhaltlichen, rechtlichen, technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen und Strukturen eines zu überarbeitenden Straßenverkehrsrechts sowie der technischen Normierung der Kommunikation und Interpretation aufgezeigt sind. Derartige Normen müssen den bestehenden und zukünftigen Anforderungen der Digitalisierung gerecht werden, um den Handlungsspielraum für menschliche Verkehrsteilnehmerinnen einerseits und die Vorgaben an automatisierte Fahrzeuge spezifisch kommunizieren zu können.

Aufbau eines Fachdialogs mit den für die DACH Region relevanten Stakeholdern, um das Thema grundsätzlich zu verankern, weiteren Input für die Projektarbeit zu gewinnen und den Boden für die weiteren Umsetzungsschritte aufzubereiten.

Erstellung eines Vorschlags für die weitere Vorgangsweise in Form eines Programmentwurfs, um auf Basis der Ergebnisse der Studie in koordinierter Form auf Konzeptebene die teilweise noch erforderliche fachliche Tiefe zu erlangen beziehungsweise auf Umsetzungsebene die Schritte in Richtung eines Rollouts innerhalb der DACH Region (und gegebenenfalls darüber hinaus) festzulegen.